Mitarbeiter*innen sichern durch das Chancenaufenthaltsrecht

Sie wollen wissen, wie Sie Geflüchteten eine langfristige berufliche Perspektive in Ihrem Unternehmen ermöglichen können? Informieren Sie sich in unserer kostenfreien Onlineveranstaltung.

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kostenlos

Das Chancenaufenthaltsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 gilt (§ 104c Aufenthaltsgesetz), eröffnet geduldeten Geflüchteten, die vor dem 31.10.2017 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe zu erhalten. Der anschließende Übergang zu einer dauerhaften Perspektive hängt in der Regel von einer Beschäftigung oder Ausbildung ab.

In unserer Online-Veranstaltung erfahren Sie, welche Geflüchteten von dieser Regelung profitieren können und welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung erfüllt sein müssen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen relevante Beratungsangebote vor, die Sie bei der Umsetzung unterstützen können.

Wir freuen uns, Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. als Referenten begrüßen zu dürfen, der Ihnen wertvolle Einblicke und praxisnahe Tipps geben wird.

Kontakt

Region Hannover
Leitung Welcome Center
Tornike Murtskhvaladze
Leitung Welcome Center
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
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