Ausbildungslots*innen 2022-2025

13.03.2025  -  Verbesserung der individuellen Anschlussperspektiven beim Übergang Schule-Beruf von Schülerinnen und Schülern 
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Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen haben neben der Berufsberatung und der Schulsozialarbeit einen erheblichen Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung ihrer individuellen Anschlussperspektiven beim Übergang Schule ­Beruf.

Die Ausbildungslotsinnen und -lotsen sind kontinuierlich vor Ort erreichbar und gewährleisten in den Schulen den Informationstransfer und die Abstimmung zwischen allen am Prozess der Berufsorientierung Handelnden.

In der Schnittstellenfunktion informieren sie das Akteur*innennetzwerk – insbesondere die Berufsberatung – laufend über den aktuellen Stand des/der einzelnen Jugendlichen im Berufsorientierungsprozess.

 

  • Durchführung von Gruppenmaßnahmen nach § 48 SGB III (Information, Berufswahl-Strategie, Realisierungsstrategie, Bewerbung)
  • Einzelbetreuung der Schülerinnen und Schüler als Vor- und Nachbereitung der Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch, Coaching, Bewerbungstraining)
  • Organisation von (zusätzlichen) Praktika sowie deren Vor- und Nachbereitung
  • Einführung und Nachhalten eines individuellen Berufswegefahrplanes (im Klassenverband)
  • Initiierung eines Berufsorientierungs-„Checks“ in den Vorabgangs- und Abgangsklassen zur Sicherstellung eines Anschlusses nach der allgemeinbildenden Schule für alle 

01.01.2022 – 31.12.2025 

Erfolg

über 9.000 Schülerinnen und Schüler aus den Schulabgangsklassen und Vorabgangsklassen der teilnehmenden Schulen der Region Hannover

Projektfinanzierung

  • Region Hannover
  • Agentur für Arbeit Hannover

Projektpartner

  • 27 Schulen in der Region Hannover
  • Bildungsträger:
    • ProBeruf
    • AWO
    • BNW
    • Ausbildung und Arbeit Plus 

Richtline Ausbildungslots*innen

  • Die Antragstellung folgt auf Basis der Richtlinie „Richtlinie zur Förderung von Ausbildungslots*innen an weiterführenden Schulen der Region Hannover“.
  • Für den Projektstart ab 01.01.2026 ist die Frist zur Einreichung des Antrages der 31.05.2025, dazu gehören
    • eine Finanzkalkulation mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Vorlage – halten Sie vor Erstellen der Finanzkalkulation Rücksprache mit der Projektkoordinatorin Frau Goethe, Email: katharina.goethe@region.hannover.de, Tel.: 0511 – 61626796.
    • ein schulindividuelles Konzept zur Umsetzung des in der Richtlinie beschriebenen Projektes. Dieses geht zu 60 % in die Gesamtwertung ein (40% Finanzkalkulation).
      • Die in der Anlage genannte Gliederung gibt Hinweise, wie das eingereichte Konzept bewertet wird.
      • Für das Konzept müssen mindestens 60 Punkte erreicht werden, damit es für eine Förderung in Frage kommt.
      • Jedes Konzept muss von der Schulleitung der betreffenden Schule wie folgt gezeichnet sein: „Die Schule befürwortet die Umsetzung des genannten Konzeptes.“
    • formloses Anschreiben
  • Das Antragsformular selbst muss erst nach Zuschlag auf Basis der Richtlinie ausgefüllt werden.
  • Die Selbstverpflichtung der Schulen wird von der Region Hannover eingeholt, muss also nicht vom Träger eingereicht werden.

Kontakt

Region Hannover
Leitung Koordinierungsstelle Bildung und Beruf
Katharina Goethe
Leitung Koordinierungsstelle Bildung und Beruf
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
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