Ausbildungslots*innen 2022-2025

Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen haben neben der Berufsberatung und der Schulsozialarbeit einen erheblichen Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung ihrer individuellen Anschlussperspektiven beim Übergang Schule Beruf.
Die Ausbildungslotsinnen und -lotsen sind kontinuierlich vor Ort erreichbar und gewährleisten in den Schulen den Informationstransfer und die Abstimmung zwischen allen am Prozess der Berufsorientierung Handelnden.
In der Schnittstellenfunktion informieren sie das Akteur*innennetzwerk – insbesondere die Berufsberatung – laufend über den aktuellen Stand des/der einzelnen Jugendlichen im Berufsorientierungsprozess.

- Durchführung von Gruppenmaßnahmen nach § 48 SGB III (Information, Berufswahl-Strategie, Realisierungsstrategie, Bewerbung)
- Einzelbetreuung der Schülerinnen und Schüler als Vor- und Nachbereitung der Gruppenmaßnahmen (sozialpädagogisch, Coaching, Bewerbungstraining)
- Organisation von (zusätzlichen) Praktika sowie deren Vor- und Nachbereitung
- Einführung und Nachhalten eines individuellen Berufswegefahrplanes (im Klassenverband)
- Initiierung eines Berufsorientierungs-„Checks“ in den Vorabgangs- und Abgangsklassen zur Sicherstellung eines Anschlusses nach der allgemeinbildenden Schule für alle
01.01.2022 – 31.12.2025
Erfolg
über 9.000 Schülerinnen und Schüler aus den Schulabgangsklassen und Vorabgangsklassen der teilnehmenden Schulen der Region Hannover
Projektfinanzierung
- Region Hannover
- Agentur für Arbeit Hannover
Projektpartner
- 27 Schulen in der Region Hannover
- Bildungsträger:
- ProBeruf
- AWO
- BNW
- Ausbildung und Arbeit Plus
Richtline Ausbildungslots*innen
- Die Antragstellung folgt auf Basis der Richtlinie „Richtlinie zur Förderung von Ausbildungslots*innen an weiterführenden Schulen der Region Hannover“.
- Für den Projektstart ab 01.01.2026 ist die Frist zur Einreichung des Antrages der 31.05.2025, dazu gehören
- eine Finanzkalkulation mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Vorlage – halten Sie vor Erstellen der Finanzkalkulation Rücksprache mit der Projektkoordinatorin Frau Goethe, Email: katharina.goethe@region.hannover.de, Tel.: 0511 – 61626796.
- ein schulindividuelles Konzept zur Umsetzung des in der Richtlinie beschriebenen Projektes. Dieses geht zu 60 % in die Gesamtwertung ein (40% Finanzkalkulation).
- Die in der Anlage genannte Gliederung gibt Hinweise, wie das eingereichte Konzept bewertet wird.
- Für das Konzept müssen mindestens 60 Punkte erreicht werden, damit es für eine Förderung in Frage kommt.
- Jedes Konzept muss von der Schulleitung der betreffenden Schule wie folgt gezeichnet sein: „Die Schule befürwortet die Umsetzung des genannten Konzeptes.“
- formloses Anschreiben
- Das Antragsformular selbst muss erst nach Zuschlag auf Basis der Richtlinie ausgefüllt werden.
- Die Selbstverpflichtung der Schulen wird von der Region Hannover eingeholt, muss also nicht vom Träger eingereicht werden.
Kontakt
Katharina Goethe
Region Hannover
Beschäftigungsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung
