Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Pflichten und Förderung für Nichtwohngebäude
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch bekannt als Heizungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Im Rahmen der Online-Veranstaltung am 10.04.2024 von 9:00 – 11: 00 Uhr informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG. Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten des BEG für Nichtwohngebäude beleuchten.
09:00 Uhr: Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB
10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
11:00 Uhr: Ende
Online
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Melanie Albrecht
Region Hannover
Wirtschaftsförderung
Fachbereich Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung